Zur eidgenössischen Abstimmung über die erweiterte Antirassismus- Strafnorm am 9. Februar
Er gehört zum berechtigten Standardrepertoire eines jeden halbwegs politikinteressierten Schweizenden (neusprachlich genderneutral für Schweizerin und Schweizer): der Unmut gegenüber der Überflutung unserer Gesellschaft mit immer neuen Gesetzen und Vorschriften.
Und dennoch sorgen Exekutiven mit ihren Verwaltungen und Parlamente aller Ebenen, vor allem aber auf Bundesebene, laufend für immer mehr Paragrafen. Längst nicht alle Vorlagen sind jedoch notwendig. Die Erweiterung der ohnehin fragwürdigen Rassismusstrafnorm in Artikel 261 des Strafgesetzes um den Begriff «sexuelle Orientierung» ist hierfür ein Paradebeispiel. Man könnte meinen, Homosexuelle seien gemäss aktueller Gesetzeslage Ehrverletzungen und Verleumdungen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. Das stimmt natürlich überhaupt nicht.
Schon heute können sich alle – ohne jede Ausnahme – zivil- und strafrechtlich gegen entsprechende Angriffe auf ihre Person wehren. Es besteht überhaupt keinen Grund, Homosexuelle besser zu schützen als etwa Behinderte, Übergewichtige oder, in meinem eigenen Fall, alte weisse Männer, die ja vielfach auch immer öfter zu Zielscheiben in der öffentlichen Diskussion werden. Die Erweiterung um den Begriff «sexuelle Orientierung» ist vielmehr die Folge einer um sich greifenden, zunehmend plattmachenden Political Correctness, die in Mohrenkopf- und ähnlichen Diskussionen mündet und letztlich die Meinungsfreiheit tangiert.
Persönlich halte ich mich deshalb an Montesquieu: «Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.» Dass sich auch die FDP Kanton Zug dieses liberalen Grundsatzes erinnert und Nein gestimmt hat, ist deshalb nicht nur erfreulich, sondern folgerichtig.
Ulrich Bollmann, Oberwil