Forderung eines Verbots

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Tierschutz Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nimmt zum Thema wie folgt Stellung: Die gesetzlichen Wildtierbestimmungen entsprechen nicht dem heutigen Erkenntnisstand. Vielmehr gehen sie von der wissenschaftlich überholten Hypothese aus, dass Wildtiere auf kleinstem Raum leben und die fehlende Möglichkeit des Auslebens grundlegender Bedürfnisse durch Dressur und Vorführungen in der Manege kompensieren können. Aus Tierschutzsicht ist eine artgerechte Haltung von Tigern in Zirkusbetrieben nicht möglich. Neben ungenügenden Haltungsbedingungen sind auch die Fütterung und der psychische sowie physische Gesundheitszustand der Tiere zu beanstanden. Überdies verstösst ihre Präsentation in der Manege in verschiedener Hinsicht gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde, der Tiere unter anderem auch vor Erniedrigung und übermässiger Instrumentalisierung schützt. Paradoxerweise ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz – anders als in vielen anderen Staaten – nach wie vor erlaubt. TIR setzt sich mit Vier Pfoten und ProTier für einen zeitgemässen Zirkus ohne Wildtiere ein und fordert ein gesetzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus. (red)