Alle Kantone müssen die Pflegeberufe stärken. In Zug legt der Regierungsrat nun dar, wie er dies umsetzen will.
Im Bereich der Pflege herrscht besonders akuter Fachkräftemangel. Ändern soll dies das neue Gesetz zur Förderung der Ausbildung in den Pflegeberufen. Nun sagt der Zuger Regierungsrat, wie er dieses im Kanton Zug umsetzen will. Zur Verbesserung der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen bezahle der Kanton Zug den Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen Beiträge an die Ausbildungskosten, heisst es in der Mitteilung zum Start der Vernehmlassung.
Gleichzeitig werden die Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Pflegefachpersonen auszubilden, damit der zukünftige Bedarf an Pflegepersonal gedeckt werden kann. Bildet eine Gesundheitseinrichtung zu wenig Personen aus, hat sie eine Ersatzabgabe zu leisten. «Mit den Beiträgen und den Ausbildungsverpflichtungen sorgen wir dafür, dass die Ausbildungstätigkeit deutlich intensiviert wird», ist Gesundheitsdirektor Martin Pfister überzeugt.
Der Regierungsrat möchte bei der Förderung der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen über die Vorgaben des Bundesrechts hinaus gehen. Etwa bei der finanziellen Unterstützung der Lernenden und Studierenden, die verhindern soll, dass Personen aus finanziellen Gründen auf die Ausbildung in einem Pflegeberuf verzichten müssen.
Weiteres Mittel, um die Pflegeberufe zu stärken: Die Zentralschweizer Kantone finanzieren das Bildungszentrum Gesundheit in Luzern (Xund) mit, um die Zahl der Ausbildungsabschlüsse zu erhöhen.
Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative rechnet der Kanton Zug mit Aufwendungen von rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr. In diesem Betrag sind rund 0,5 Millionen Franken für Beiträge enthalten, welche der Kanton Zug über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus an die Pflegenden in Ausbildung zahlt. Der Bund wird sich bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen des Kantons aus dem Bundesgesetz (1,7 Mio. Franken) beteiligen. Die genauen Voraussetzungen für die Beiträge an die Kantone wird der Bund in einer Verordnung festlegen, die im Herbst 2023 in die Vernehmlassung gehen soll.
Weiter erklärt der Kanton Zug, dass er sich an einer Studie beteilige, um herauszufinden, warum es so schwierig ist, Pflegepersonal zu finden. Und die Regierung betont: «Der Pflegefachmangel ist nicht ausschliesslich über mehr Ausbildungstätigkeit zu lösen – ebenso wichtig ist es, Pflegende im Betrieb bzw. im Beruf zu halten.» (mme)