EINZELRICHTER: Buchhalter haut Ehepaar übers Ohr

Bei zwei Geschäften verlor ein betagtes Ehepaar rund 1 Million Franken. Die Richterin sieht allerdings trotz der hohen Summe nur in einem Fall ein strafrechtliches Verschulden.

Jürg J. Aregger
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Ein Hammer in einem Gericht (Archiv) (Bild: Keystone)

Ein Hammer in einem Gericht (Archiv) (Bild: Keystone)

Jürg J. Aregger

juerg.aregger@zugerzeitung.ch

Einem 63-jährigen Buchhalter warf Staatsanwältin Katja Maag vor, im Januar 2011 ein älteres Ehepaar und dessen Sohn mittels Täuschung zu riskanten Investments über gut 1 Million Franken veranlasst zu haben. Dafür habe er Provisionen von rund 80'000 Franken kassiert. Das Ehepaar habe dabei einen Totalverlust erlitten.

Das Ehepaar beabsichtigte im Herbst 2010, sein Einfamilienhaus im Hinblick auf seinen Umzug in eine Altersresidenz zu veräussern. Damit betraute das Paar den Buchhalter, den es drei Jahre zuvor durch den eigenen Sohn kennen gelernt hatten. Der Erlös für das Haus betrug 1,4 Millionen Franken und ging vor Weihnachten 2010 ein. Der Buchhalter empfahl, 1 Million Franken in zwei Projekte – eine ausländische Firma und eine Wohnbaugenossenschaft – zu investieren, wobei er Zinsen von 6,5 und 5 Prozent in Aussicht stellte.

Vor Einzelrichterin Carole Ziegler machte der Beschuldigte geltend, die ausländische Firma habe in Brasilien 4 bis 6 Millionen Franken investieren wollen. Es habe die Absicht bestanden, die Liegenschaft für 8 Millionen Franken an eine US-Firma zu verkaufen. Das Geld sollte während eines Jahres investiert werden, wobei quartalsweise Rückzahlung versprochen war. Auch über die Wohnbaugenossenschaft sei das Ehepaar informiert worden. «Ich bedaure, was passiert ist. Das ist wirklich tragisch», sagte der Buchhalter.

«Vertrauen schamlos ausgenutzt»

Für die Staatsanwältin hatte der Buchhalter das Vertrauen der Eheleute hemmungslos und schamlos ausgenutzt. Er habe die aktive Kommunikation unterlassen und Informationen der Firma und der Genossenschaft nicht weitergegeben. Es habe ein grosses Verlustrisiko bestanden, weil die Investitionen nicht breit gestreut waren. «Seine Interessen standen im Vordergrund», kritisierte die Anklägerin. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Für den Vertreter des Ehepaars hatte er diese pflichtwidrig und wahrheitswidrig beraten. Das treuwidrige Verhalten sei von Anfang an ein Verlustgeschäft gewesen. «Er hat sich nicht um die Rückforderung der Gelder bemüht», kritisierte der Anwalt.

Für den amtlichen Verteidiger des Buchhalters beging der Beschuldigte keine strafbare Handlung, «sondern ist selbst einer Reihe falscher Versprechungen und den betrügerischen Machenschaften Dritter aufgesessen». Sein Mandant sei auch nie für die Vermögensanlage der Eheleute verantwortlich gewesen, sondern habe lediglich den Zahlungsverkehr organisiert und Anlagevorschläge gemacht. Er sei zwar bevollmächtigter Vermittler der ausländischen Firma gewesen und habe das Ehepaar zur Investition bewegt. Das sei aber kein Betrug. Die Wohnbaugenossenschaft sei von ihren Organen primär zur persönlichen Bereicherung benutzt und ausgehöhlt worden, bis sie zahlungsunfähig war. Sein Mandant sei heute ein gebrochener Mann: «Der Druck der langjährigen Strafuntersuchung hat ihn sehr mitgenommen.»

«Das Verschulden wiegt erheblich»

Die Einzelrichterin verurteilte nun kürzlich den Buchhalter ­wegen Betrugs bei der ausländischen Firma. Er habe von der schlechten finanziellen Lage der Firma gewusst. Das Verschulden sei erheblich. Sie sprach eine Strafe von 16 Monaten bedingt aus. Bei der Wohnbaugenossenschaft gab es einen Freispruch. Es sei nicht ersichtlich, weshalb er als einziger Vermittler strafrechtlich belangt werden soll, so die Einzelrichterin.