Zu Abstimmung über die «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben»
Wie kann man sicherstellen, dass eine Reduktion der Steuerlast von Unternehmen tatsächlich zu mehr Investitionen führt? Ganz einfach, indem eine Steuer abgeschafft wird, welche direkt auf Geldern erhoben wird, die für Investitionen vorgesehen sind. Denn nichts anderes ist die sogenannte Emissionsabgabe. Wird ein neues Unternehmen gegründet oder erhöht dieses das Kapital, wird ab einer Freigrenze von einer Million Franken für das Gesamtkapital darauf die Emissionsabgabe fällig. Diese Steuer reduziert also den Betrag, welchen das Unternehmen bei einer Kapitalaufnahme tatsächlich investieren kann. Dies schmälert Investitionen und hemmt das Unternehmertum, was widersinnig ist. Sie wirkt wie eine Gebühr, die auf Investitionen erhoben wird. Denn ein Unternehmer, welcher bereit ist, Risiko zu tragen und weiter in sein Unternehmen zu investieren, muss je nach Betrag darauf eine Steuer zahlen. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir Investitionen in Arbeitsplätze und Innovationen mit einer Steuer belegen. Um unternehmerisches Denken und Handeln in der Schweiz zu stärken, ist es daher der richtige Schritt, die Emissionsabgabe am 13. Februar abzuschaffen.
Mark Gustafson, FDP Baar