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Die Direktion des Innern hat eine Forschungsgruppe beauftragt, die Geschichte der sozialen Fürsorge im Kanton Zug aufzuarbeiten.
Der Kanton Zug hat das Forschungsteam der Beratungsstelle für Landesgeschichte (BLG) beauftragt, die Geschichte der sozialen Fürsorge im Kanton Zug aufzuarbeiten. Das Team unter Geschäftsführer Thomas Meier hat bereits Quellen zusammengetragen und Interviews mit Zeitzeugen geführt. Die von der Direktion des Innern eingesetzte Begleitgruppe steht dem Forschungsprojekt beratend zur Seite.
Thomas Meier, wie ist der Stand der Dinge im Forschungsprojekt?
Thomas Meier: Wir haben im Frühling unsere Arbeit aufgenommen. In den ersten Monaten begannen wir mit der Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen und machten uns daran, Mengengerüste zur sozialen Fürsorge zusammenzustellen. Dazu gehören etwa Zeitschnitte der Zuger Fürsorgelandschaft oder statistische Erhebungen und Entwicklungen zu den vormundschaftlichen Massnahmen von 1866 bis 2000. In der Zwischenzeit konnten wir auch erste Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen führen.
Was nimmt momentan besonders viel Zeit in Anspruch?
Vergleichsweise aufwendig ist für unser Projekt der Zugang zu den Quellen. Diese liegen zur Hauptsache nicht nur im Staatsarchiv, sondern auch in den einzelnen Gemeinden, denn soziale Fürsorge war und ist ja primär eine kommunale Angelegenheit. Da diese Quellen häufig Personendaten enthalten, die besonders schützenswert sind – denken Sie etwa an Vormundschaftsdossiers –, benötigen wir in jedem einzelnen Archiv eine spezielle Einsichtsbewilligung.
Was macht die Begleitgruppe?
Die Begleitgruppe gibt Hilfestellungen, diese können sprichwörtlich Türöffner sein zu den verschiedenen Archiven und Quellen. Denn neben Regierungsrat Andreas Hostettler gehören Vertreterinnen der Gemeinden und sozialen Institutionen zur Begleitgruppe. Dadurch ist das Forschungsprojekt breit abgestützt. Das historische Fachwissen und der Bezug zur Forschungslandschaft bringt Gisela Hürlimann mit. Ihr ist es zudem ein Anliegen, dass auch Betroffene aus der Migrationsbevölkerung eine Stimme erhalten – auch als Zeitzeugen.
Nun gehört auch die Suche nach Zeitzeugen zu den Aufgaben des Forschungsteams. Wie läuft sie?
Bis jetzt haben sich um die 20 Personen bei uns gemeldet. Sechs Interviews haben wir bereits geführt. Das sind im Vergleich – Zug ist bevölkerungsmässig ja ein kleiner Kanton – gar nicht so wenige. Aber es ist schon so, dass viele Betroffene an die sehr leidvollen Erfahrungen in Heimen und Pflegefamilien schlicht nicht mehr erinnert werden möchten.
Nach welchen Zeitzeugen suchen Sie?
Zum einen suchen wir von fürsorgerischen Massnahmen Betroffene, also etwa ehemalige Heim-, Pflege- oder Verdingkinder. Wir interessieren uns generell für alle Unterstützungsformen für Menschen in einer Notlage. Zum andern möchten wir auch mit sogenannten Beteiligten, also Personen, die an fürsorgerischen Massnahmen beteiligt waren, sei dies als Heimleiterinnen, Sozialarbeiter, Erzieherinnen, Vormünder oder Behördenmitglieder, sprechen. Das gab es übrigens bisher nicht, ist also ein Novum. Für die Betroffenen kann es attraktiv sein, sich an der Forschung zu beteiligen und sie so mitzugestalten.
Wie läuft ein solches Interview mit Zeitzeugen ab?
Selbstverständlich verwenden wir anerkannte sozialwissenschaftliche Methoden. Dazu gehört, dass wir einen Fragenkatalog vorbereiten. Wir spulen diesen aber nicht einfach ab, sondern lassen die Zeitzeugen frei sprechen, fragen gelegentlich nach. Die meisten Zeitzeugen sind sehr offen, sonst hätten sie sich kaum gemeldet. Eine gewisse Zurückhaltung ist bei Beteiligten aber immer bemerkbar.
Was erfahren Sie beispielsweise von den Betroffenen?
Wir erfahren sehr viele, teils sehr persönliche Geschichten, auch intime Details. Das ist nur möglich, wenn eine Vertrauensbasis besteht. Diese respektieren wir auch nach dem Interview. Es gehört zu unserer Aufgabe als Forschende, mit Lebensgeschichten und Personendaten behutsam umzugehen, diese in den Kontext einzuordnen und nicht tel quel zu publizieren – es sei denn, die betreffende Person sei damit ausdrücklich einverstanden. So weit sind wir aber noch nicht. Wir vereinbaren übrigens schriftlich, was mit den Tonaufnahmen und Transkriptionen geschieht und ob die Person anonym bleiben will.
Thomas Meier, Sie haben bereits in anderen Kantonen zu diesem Thema geforscht. Was ist in Zug anderes als in anderen Kantonen?
Wie gesagt, fällt das Sozialwesen vor allem in die Kompetenz der Gemeinden. Das ist überall in der Schweiz so. In Zug haben wir nun aber die sehr spezielle Situation, dass neben den Einwohnergemeinden die Bürgergemeinden eine wichtige Rolle spielen und vor allem spielten. Dieser institutionelle Dualismus auf Gemeindeebene kann geradezu als Alleinstellungsmerkmal des Kantons bezeichnet werden. Das macht die Sache für uns leider nicht einfacher.
Hinzu kommen noch private Institutionen, richtig?
Ja. Wir haben den Eindruck, dass in Zug private gemeinnützige Organisationen wie das Seraphische Liebeswerk oder die Gemeinnützige Gesellschaft sehr lange Funktionen ausübten, die andernorts Aufgaben des Staates waren. Das ist – wie gesagt – eine Vermutung. Ob sie zutrifft oder nicht, wird unsere Untersuchung zeigen.
Wie sieht die Forschungslage im Kanton Zug aus?
Die Forschungslage zur sozialen Fürsorge ist nirgendwo wirklich gut. Da ist Zug keine Ausnahme. Immerhin gibt es aber doch einige Literatur zum Thema, nicht zuletzt von Gisela Hürlimann eine Abschlussarbeit zum Marianum in Menzingen. In unserem Team haben wir eine Mitarbeiterin – übrigens aus Zug –, die sich in einer Masterarbeit an der Universität Zürich mit der Anstaltsversorgung von sogenannten «Liederlichen» und «Arbeitsscheuen» in Unterägeri befasste.
Was ist schlussendlich das Ziel der historischen Aufarbeitung?
Wir tragen sehr breit gefächert Quellen und Informationen zusammen und zeigen dadurch eine Entwicklung auf. Ein vergleichbares Projekt hat es in der Schweiz bisher noch nicht gegeben. Es soll ein Anstoss sein, die Geschichte der sozialen Fürsorge auf einer breiten Basis anzuschauen. Der schriftliche Bericht ist für Ende 2021 geplant. Daraus werden sich hoffentlich weitere wissenschaftliche Fragestellungen ergeben. Es geht nicht nur darum aufzuzeigen, wie die Gesellschaft mit den Betroffenen umgegangen ist, sondern auch, dass sie eine Stimme bekommen. Dass sie aus ihrer Perspektive ihre Erfahrungen schildern können.
Es werden weiterhin Zeitzeugen für Interviews gesucht. Betroffene und Behörden- oder Institutionsvertreter der sozialen Fürsorge bis 1981 können sich melden bei: Thomas Meier, Tel. 044 262 01 81, meier@landesgeschichte.ch.
(mua) Das Forschungsprojekt zur historischen Aufarbeitung der Geschichte der sozialen Fürsorge im Kanton Zug weist einen Finanzbedarf von insgesamt 900'000 Franken auf. Abklärungen der Direktion des Innern haben gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Kanton-, Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie Stiftungen und Institutionen für dieses Vorhaben realistisch ist. Im Sommer 2018 hat die Zuger Regierung entschieden, für die historische Aufarbeitung 400'000 Franken aus dem Lotteriefonds zu sprechen. Danach startete der Kanton die Suche nach weiteren Finanzierungsquellen. Aktuell sind dank diverser Geldgeber 860'800 Franken gesichert. Falls der Restbetrag ausbleibe, würde der Forschungsumfang entsprechend angepasst beziehungsweise reduziert werden, heisst es auf Anfrage von der Direktion des Innern.