Die Staatsanwälte hätten ihn angeklagt

Der ehemalige Baarer Gemeinderat Karl Betschart hat eine Wiedergutmachung gezahlt, damit eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt wird. Nun stellt sich heraus: Wahrscheinlich wäre er verurteilt worden.

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Wäre von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Der ehemalige Gemeinderat Karl Betschart. (Archivbild / Neue ZZ)

Wäre von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Der ehemalige Gemeinderat Karl Betschart. (Archivbild / Neue ZZ)

Ist Karl Betschart schuldig – oder ist er es nicht? Diese Frage haben sich in den letzten zwei Jahren viele gestellt, seit bekannt wurde, dass sowohl eine zivil- als auch eine strafrechtliche Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Falschbeurkundung gegen den ehemaligen Gemeinderat läuft. Betschart verpflichtete sich zu einer Wiedergutmachungszahlung von über 450 000 Franken. Im Gegenzug erklärte die holländische Firma, die gegen Betschart geklagt hatte, ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung. Die Zuger Staatsanwaltschaft stellte in der Folge das Verfahren ein.

Unsere Zeitung verlangte Einsicht in die Einstellungsverfügung – und erhielt Recht. Das siebenseitige Papier der Staatsanwaltschaft beantwortet die Schuldfrage zwar auch nicht abschliessend. Es lässt aber nur wenig Zweifel daran, dass Betscharts Geschäftsgebaren nicht legal war. Bedeutet das, dass Betschart in diesen Punkten verurteilt worden wäre? «Es ist spekulativ zu sagen, wie die Richter entschieden hätten», sagt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden. «Aber die Staatsanwaltschaft hätte sicher Anklage erhoben.»

Silvan Meier

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