Coronavirus
Härtefallgesuche können im Kanton Zug noch bis zum 31. Mai eingereicht werden

Bisher sind nach Angaben der Finanzdirektion Beiträge von über 90 Millionen Franken an Unternehmen gesprochen worden. Bei vom Bund weiterhin geschlossenen Betrieben erfolge in der laufenden Woche eine Nachzahlung für den Mai 2021.

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(bier) Der Kanton Zug hat sich bislang – Stand: 14. Mai – zur Zahlung von Härtefallbeiträgen von über 90 Millionen Franken verpflichtet. Damit werden die finanziellen Folgen des Coronavirus gemäss einer Mitteilung der Finanzdirektion für 513 Zuger Unternehmen abgeschwächt. Über die E-Mail-Adresse haertefallprogramm@zg.ch seien bereits mehr als 3000 E-Mails eingegangen.

Betriebe, die vom Bund geschlossen wurden – sogenannte direkte Härtefälle –, erhielten Beiträge für die zum Gesuchszeitpunkt gültige Lockdown-Periode. Aufgrund der Verlängerungen des Lockdowns habe der Kanton Zug jeweils entsprechende Nachzahlungen für März und April 2021 geleistet. Jene für den Mai 2021 würden in der laufenden Woche ausbezahlt, «ohne dass die betroffenen Unternehmen nochmals ein Gesuch einreichen müssen». Der Regierungsrat Heinz Tännler wird in der Mitteilung folgendermassen zitiert: «Wir hoffen, dass der Bundesrat die für den 31. Mai in Aussicht gestellten Lockerungen auch umsetzt. Sie sind dringend nötig. Damit erübrigen sich auch die Nachzahlungen über den Mai hinaus.»

Neugesuche können gemäss geltender Verordnung bis zum 31. Mai eingereicht werden. «Nach aktuellem Wissensstand wird diese Frist nicht verlängert. Würden sich die Einschränkungen unerwartet in die Länge ziehen, prüft und bezahlt der Kanton Zug weitere Zahlungen aus, ohne dass die betroffenen Unternehmen ein Folgegesuch stellen müssen.»

Das Antragsformular für einen Härtefallbeitrag kann auf www.zg.ch/haertefallprogramm heruntergeladen werden. Die telefonische Hotline unter 041 767 01 20 bleibt nach Kantonsangaben bis zum 31. Mai in Betrieb, danach können Fragen per E-Mail eingereicht werden.