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Zug
Damit folgt der Kanton den Empfehlungen des Bundes. In den Räumlichkeiten des Impfzentrums in Baar werden zusätzliche Kapazitäten für Tests von symptomlosen Personen geschaffen. Für alle Tests an einem Testcenter ist neu eine Voranmeldung nötig. Die neuen Bestimmungen gelten ab Montag, 15. März.
(cro) Der Bund will mit einer massiven Ausweitung seiner Teststrategie die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen verbessern. Damit mehr getestet wird, übernimmt der Bund neu die Kosten für gezielte und repetitive Tests bei symptomlosen Personen. «Der Kanton Zug begrüsst die Massnahmen des Bundes und ruft Unternehmen sowie alle testwilligen Gruppen und Personen dazu auf, sich testen zu lassen», wird Gesundheitsdirektor Martin Pfister in einer entsprechenden Medienmitteilung zitiert. Bis zu einer umfassenden Umsetzung der neuen Teststrategie brauche es aber noch etwas Geduld.
Diese Geduld ist gefordert, weil die einfach anwendbaren Spucktests bis zur Ausweitung der Laborkapazitäten nur begrenzt zur Verfügung stehen. Auch sind noch keine Selbsttests für zu Hause zugelassen. Deshalb muss zwischenzeitlich auf die Antigenschnelltests (Nasen-Rachen-Abstrich) zurückgegriffen werden.
Der wichtigste Schritt in der Bekämpfung der Coronapandemie bleibe die möglichst rasche Impfung der Bevölkerung, heisst es weiter. Der Kanton Zug sei im Rahmen der verfügbaren Impfdosen gut unterwegs und verimpfe die gelieferten Mengen so rasch wie möglich. Aufgrund der weltweiten Knappheit der Impfstoffe wird es aber voraussichtlich noch bis im Sommer dauern, bis sich alle impfwilligen Personen impfen lassen können. Bis dahin sind verstärkte Testaktivitäten wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen.
Im Kanton Zug werden bereits jetzt wöchentlich rund 15’000 Reihentests in Schulen durchgeführt. «Diese haben sich gut bewährt und werden so weitergeführt. Zusätzlich führt der Kanton ab der kommenden Woche regelmässige Reihentests in Firmen durch, bei denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko nachgewiesen ist», steht in der Mitteilung geschrieben. Die Auswahl dieser Betriebe geschieht aufgrund von epidemiologischen Kriterien und basiert auf den Erkenntnissen des Contact-Tracings. Zudem können Alters- und Pflegeheime im Rahmen ihrer Schutzkonzepte kostenlos Antigenschnelltests anwenden.
Alle übrigen Betriebe haben zwei Möglichkeiten, Reihentests unter ihren Mitarbeitenden durchzuführen: Entweder sie lassen ihr Personal in einem Testcenter testen oder sie führen die Reihentests selbst durch, wozu sie mit entsprechend geschulten Fachpersonen zusammenarbeiten müssen. Testwillige Betriebe müssen beim Kanton ein entsprechendes Konzept mittels eines Formulars einreichen. Weitergehende Informationen werden im Laufe der nächsten Woche kommuniziert.
Der Bundesrat plant für Betriebe, die mindestens einmal pro Woche 80 Prozent ihrer vor Ort tätigen Belegschaft testen, in Zukunft Quarantänelockerungen. Roland Staerkle, Präsident des Zuger Gewerbeverbands, und Andreas Umbach, Präsident der Zuger Wirtschaftskammer, würden diese gezielte Lockerung der Quarantäne begrüssen. Sie gäbe den Betrieben mehr Flexibilität und Sicherheit.
Für Einzelpersonen sieht der Bund Selbsttests vor. Jede Person soll künftig pro Monat fünf Selbsttests erhalten, um sich etwa vor Besuchen oder Aktivitäten mit anderen Personen ohne grösseren Aufwand testen zu können. Aktuell sind solche Selbsttests jedoch in der Schweiz (noch) nicht zugelassen. Wer sich bis dahin testen lassen will, dem wird ebenfalls ein Antigenschnelltest in einem der Testcenter empfohlen. Dieser Antigenschnelltest zielt darauf ab, infizierte Personen ohne Symptome zu finden, um die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Die dazu ausgestellten schriftlichen Befunde genügen den Anforderungen der Reiseatteste nicht. Für Reiseatteste muss deshalb ein separater Termin in einem der Testcenter gebucht werden. Diese Atteste sind nach wie vor kostenpflichtig.
Um die erhöhten Testaktivitäten für Betriebe und Einzelpersonen zu ermöglichen, werden die bestehenden Testkapazitäten ausgebaut. So werden neu am Impfzentrum in Baar Antigenschnelltests für Personen ohne Krankheitssymptome, die keine Reiseatteste benötigen, durchgeführt. Positiv getestete Personen müssen anschliessend einen PCR-Test zur Bestätigung in einem der Testcenter durchführen. Der Impfbetrieb wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Trotz des breiten und regelmässigen Testens ist darauf hinzuweisen, dass jedes Testresultat nur eine Momentaufnahme ist. «Es gilt nach wie vor: Maske tragen, Abstand halten und Hände waschen sind die wichtigsten Regeln in der Pandemiebekämpfung», betont Pfister.
Die neuen Testbestimmungen gelten ab nächsten Montag, 15. März. Die Details zum konkreten Vorgehen kommuniziert die Gesundheitsdirektion in den nächsten Tagen.