Trotz Vorwarnung verkaufte ein Zuger weiterhin Plagiate – und wurde dafür bestraft. Doch er gibt nicht auf.
Für Corbusier-Möbel hat die Firma Cassina die weltweite Lizenz. Da diese nicht gerade billig sind, befinden sich viele Nachahmerprodukte auf dem Markt.
Ein Zuger Möbelhändler hatte imitierte Le-Corbusier-Möbel ausgestellt und verkauft, obwohl er darauf hingewiesen wurde, dass dies widerrechtlich und strafbar sei. Der Zuger Einzelrichter verurteilte ihn wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Urheberrechtsgesetz und gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 260 Franken (total 7800 Franken) und zu einer Busse von 2000 Franken.
Wie dem erst jetzt veröffentlichten Urteil weiter zu entnehmen ist, muss der Möbelhändler dem Staat den Gewinn von 21 000 Franken abliefern. Gegen das Urteil hat er bereits ans Obergericht appelliert.
Jürg J. Aregger
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag in der Neuen Zuger Zeitung.