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Zentralschweiz
Zug
Weil er mit einem Feuerzeug kontrollierte, ob Wespen im Storenkasten eine Behandlung mit Insektenspray überlebt haben, geriet ein Mann in die Bredouille. Er verursachte eine Feuersbrunst.
Anfang August dieses Jahres hatte der 54-jährige Mann genug. Die Wespenplage musste unter Kontrolle gebracht werden. Koste es, was es wolle – und die Aktion kostete zum Schluss gut 10'000 Franken.
Mit Insektenspray rückte der in Cham wohnhafte Mann den Wespen und ihrem Nest zu Leibe. Er sprühte das Mittel in den Storenkasten, in den die Wespen verschwanden, und wo das Nest sein musste. Nun ist ja Neugier an sich etwas Positives, vorliegend aber hätte der Mann diese eher zügeln sollen. Denn er wollte am Tag danach, abends gegen 22 Uhr, nachschauen, ob der «Operation Wespentod» Erfolg beschieden war.
Um sich des allfälligen Erfolgs der Operation sicher sein zu können, schaute der 54-Jährige mit einem brennenden Feuerzeug in den Storenkasten. Wobei das Insektenmittel Feuer fing und einen Glimmbrand entfachte. Diesen konnte der Mann zwar «oberflächlich löschen», wie im Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft steht, dennoch alarmierte der Mann die Feuerwehr – dies aus Sorge, der Brand könnte unter der Fassade weiter schwelen. Die ausgerückte Feuerwehr musste dann vor Ort, um die Ausbreitung des Glimmbrandes zu verhindern, kräftig zulangen. Entfernt wurden durch die Löschmannschaft «Teile des Isolationsmaterials aus dem Storenkasten», wie es im Strafbefehl weiter heisst. Innerhalb der Hausfassade mussten die Feuerwehrleute zudem Material entfernen – rund einen Meter nach oben und zwei Meter nach unten – und löschen. Glimmbrand und Feuerwehreinsatz verursachten an der Liegenschaft einen Schaden von rund 10'000 Franken.
Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, der Brand wäre vermeidbar gewesen, wenn er denn statt eines Feuerzeugs eine Lichtquelle ohne Flamme gewählt hätte. Denn er hätte eigentlich wissen müssen, dass ein Insektenspray sich entzünden könnte, bringt man eine offene Flamme in dessen Nähe. Er wurde wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst, sowie wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht mit einer bedingt auf zwei Jahre ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken belegt. Die Übertretungsbusse beträgt 200 Franken und ist zu bezahlen. Zudem muss er die Verfahrensgebühr von 300 Franken übernehmen. Die Forderung der Gebäudeversicherung Zug bezüglich des materiellen Schadens wird auf den Zivilweg verwiesen.