Gegen den langjährigen Bereichsleiter wird wegen Verdacht auf Veruntreuung ermittelt. Der Betroffene will zum Fall noch nichts sagen.
Charly Keiser
Vorletzte Woche richtete ein anonymer Briefschreiber happige Vorwürfe an einen ehemaligen Angestellten des Baudepartements der Stadt Zug. Der Vorwurf: Der Angestellte des Amts sei korrupt gewesen und habe mit seinem Tun Steuergelder veruntreut (wir berichteten). Gleiche Vorwürfe stehen nun in Cham im Raum, wie unserer Zeitung vor einigen Tagen zugetragen wurde. Auch dort wird ein Mitarbeiter der Veruntreuung verdächtigt und ist freigestellt worden.
Doch dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied: Denn beim Fall in Zug steht ein Mann im Fokus, der in der Hierarchie nicht hoch gewesen sei, wie Stadtpräsident Dolfi Müller gegenüber unserer Zeitung verriet. Er konstatierte: «Darum könnte es sich bei einem entsprechenden Vergehen – wenn überhaupt – auch nur um kleine Frankenbeträge handeln.» Der Beschuldigte habe auch nicht gross stückeln können, weil er gar keine grossen Aufträge habe vergeben können. «Das war eigentlich nicht der richtige Mann, der das hätte tun können», sagte Müller damals.
Ganz anders in Cham. Denn der Beschuldigte ist Chef des Chamer Werkhofs. Und dies seit über 27 Jahren. Als Leiter des Werkhofs ist er auch Chef von fast 20 Mitarbeitern und verfügt über viele Kompetenzen. Oder besser verfügte. Denn die Gemeinde hat blitzschnell reagiert. Auf der Internetseite ist er nämlich nicht mehr als Leiter des Werkhofs aufgeführt. Aufgrund unserer exklusiven Recherche (siehe Box) bestätigte die Gemeinde gestern in einer Medienmitteilung: «Ein Mitarbeitender der Gemeindeverwaltung Cham steht unter dem Verdacht der mutmasslichen Veruntreuung.» In diesem Zusammenhang hätten die Einwohnergemeinde und die betroffene Person das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst. Cham sei es ein grosses Anliegen, den Vorfall lückenlos und von unabhängiger Stelle zu klären.
«Der Fall wurde den Zuger Strafverfolgungsbehörden übergeben, und es wurde Strafanzeige eingereicht.» Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, nimmt zu dem Fall folgendermassen Stellung: «Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang einer Strafanzeige der Einwohnergemeinde Cham gegen einen Mitarbeiter wegen möglicher Vermögensdelikte. Aufgrund der laufenden Untersuchungen können im jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.»
Der Leiter des Werkhofs selbst wollte sich gestern gegenüber der «Neuen Zuger Zeitung» nicht detailliert zur Sache äussern. Er sagt nur so viel: «Ich äussere mich dann schon, wenn es Zeit ist.»