Gesetz Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) schreibt vor, dass alle relevanten Bushaltestellen bis spätestens 2023 mit hohen Anlegekanten und rollstuhlgerechten Zugangsbereichen ausgestattet werden. Bereits seit dem 1. Januar 2004 ist das Gesetz in Kraft. Dessen Zweck ist es, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Es sieht Massnahmen in den Bereichen Bauten und Anlagen, öffentlicher Verkehr, Aus- und Weiterbildung, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse des Bundes vor.
Auch das «Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» (UNO-BRK) verpflichtet zur Sicherstellung der autonomen Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs. 2014 gab das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Evaluation der Umsetzung des Gesetzes in Auftrag. Die Halbzeitbilanz zeigt, dass bis 2016 35 Prozent aller Bahnhöfe, über die 64 Prozent aller Reisenden verkehren, angepasst und barrierefrei benutzbar waren.
Bei den Bushaltestellen, für die in der Regel Kantone und Gemeinden verantwortlich sind, bestehe grosser Handlungsbedarf: «Am wenigsten weit ist die Umsetzung bei den schätzungsweise 25 000 Bushaltestellen, insbesondere wenn sie nicht in Städten liegen», heisst es im Faktenblatt. Diesen Zustand bestätigt auch Beat Husmann von Pro Infirmis. Vor allem der Kanton Zug müsse aufholen. «Dass bis 2023 alle relevanten Bushaltestellen an das Gesetz angepasst sind, bezweifle ich.» Zu viel Zeit sei ungenutzt vergangen. So ist nicht bekannt, ob eine kantonale Strategie für die Umsetzung vorhanden ist. Doch im Kanton Zug gibt es aus Sicht des Fachmanns mehr zu bemängeln, als dass nur barrierefreie Haltestellen fehlen. «Bei der Baugesetzgebung zum hindernisfreien Bauen hinkt der Kanton weit hinterher. In einem Ranking aller Kantone belegt Zug gar den letzten Platz.» Auch werde Pro Infirmis, anders etwa als im Kanton Luzern, kaum als Berater hinzugezogen. Das sei für einen Kanton, der guter Lebensqualität einen hohen Stellenwert beimesse, nicht verständlich.
Carmen Rogenmoser
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