Der Baarer Totalunternehmer Alfred Müller wagt einen neuen Anlauf, um im Gebiet des Salesianums zwischen der Stadt Zug und Oberwil acht Mehrfamilienhäuser zu bauen. Seit 2008 haben sich mehrere Gerichte mit dem Projekt befasst. Eines hat den Bauherren zurückgepfiffen. Mittlerweile ist aber der Bebauungsplan rechtskräftig und die Bauherrschaft hat das Projekt erneut überarbeitet.
Das Führungsteam hinter dem Immobilienunternehmen Alfred Müller gibt sich nicht so schnell geschlagen. Seit 2008 verfolgen die Verantwortlichen der Baarer Firma mit eisernem Durchhaltewillen ihr Projekt Salesianum. Aktuell (und noch bis am 9. Juni 2021) liegt das Baugesuch im Zuger Stadthaus an der Gubelstrasse öffentlich auf. In ihm ist zu lesen, dass die Bauarbeiten im April 2022 beginnen sollen.
Die Möglichkeit, die Pläne zu sichten, dürften viele Zuger ergreifen. Die einen fürchten sich davor, ihren Blick in den Westen zu verlieren. Andere wiederum sorgen sich, da ein weiteres noch grünes Grundstück in der Stadt Zug endlich ist. Die als Perle bezeichnete Fläche ist zwar zwischen der Hauptstrasse am Ostufer des Zugersees und der SBB-Strecke Zug–Arth–Goldau eingeklemmt, doch verliert sie dadurch nichts von ihrer Attraktivität. Auf seiner Website offenbart die Bauherrschaft, dass das jetzt vorliegende Dossier «mittels eines qualifizierten Verfahrens» eine Überarbeitung erfahren habe. Weiter lässt sich Alfred Müller in die Karten blicken: «Im Rahmen des Projektwettbewerbs wurde ein überzeugendes Projekt erarbeitet, das den heutigen Anforderungen der Marktsituation und den gehobenen Ansprüchen im geplanten Wohnsegment entspricht.» Die Bauherren loben sich gleich selber weiter und schreiben:
«Es entsteht eine architektonisch und städtebaulich hochwertige Wohnüberbauung.»
Gab es in früheren Projektskizzen noch drei markante Bauten, sind es nunmehr deren acht. In diesen sollen 61 Wohnungen verfügbar sein. Beim ersten Aufwisch vor rund zehn Jahren waren es noch 80.
Die umfassenden Bauunterlagen zeigen einen Einblick, wie die Jury letztendlich zu ihrem Favoriten gefunden hat. Immer wieder steht der Satz, den mittlerweile die Projektbeteiligten wohl schon auswendig dahersagen können: «Die zwingenden Festlegungen des Bebauungsplans müssen unbedingt eingehalten werden.» Das Fachpreisgericht zitiert auch die Absichten ihres Auftraggebers: «Die Bauherrschaft erwartet flexibel nutzbare, hindernisfreie Wohnungen auf einem hohen Standard.» Zum zur Weiterentwicklung empfohlenen Projekt äussern sich die Experten – natürlich – sehr wohlwollend: «Das Projekt zeigt eine kraftvolle, prägnante architektonische Gestaltung und eine schöne Anmutung.» Zudem attestieren die Preisrichter dem Bestprojekt, dass es in Sachen «Nachhaltigkeit, Hindernisfreiheit, Wohnungsangebot und Wohnqualität auf dem Stand» sei, «welcher die heutigen Bedürfnisse und Anforderungen klar besser zu befriedigen vermag als das Richtprojekt».
Im Bewertungspapier steht auch noch, dass der Entscheid einstimmig gefallen sei. Trotzdem muss sich der ausgewählte Projektautor noch einmal hinter seine Papiere klemmen. Von der Jury bekam er die folgende Aufgabe auf den Weg: «Die Freiraumgestaltung ist in der Weiterbearbeitung und mit den konzeptionellen Intentionen des Umgebungsplans zum Bebauungsplan abzustimmen und in Übereinstimmung zu bringen.» Ferner rät das Gremium dem Projektverfasser, «die Detailgestaltung weiterzubearbeiten und zu stärken». Nähere Ausführungen machten die Bauexperten aber nicht.
In einer Sache dürfte sich das vorliegende Projekt von älteren unterscheiden: Es sollen erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Anfang des Jahres hat die Bauherrschaft Salesianum ein Gesuch um Seewassernutzung für Wärme und Kälte anhängig gemacht. Ein Entscheid dazu ist noch nicht gefallen, aber die Baudirektion respektive das Amt für Umweltschutz hat bereits von sich hören lassen. Die Seewasserentnahme zu Heizzwecken sei «möglich».
Alles scheint, so muss der Laie nach der Durchsicht der Unterlagen zum Projekt «Salesianum» vermuten, perfekt. Doch in dieser Bausache ist schon Verschiedenes geschehen. Das Bundesgericht hat sich einmal mit dem Salesianum befasst. Das Verwaltungsgericht urteilte zweimal über das Bauprojekt im Süden der Stadt Zug. Es wurde sogar zweimal über den dazu notwendigen Bebauungsplan abgestimmt. Die Zahl der Projektänderungen dürfte ganze Ordner füllen und hüben wie drüben Anwälte beschäftigt haben. Was bisher ausblieb: das Bauen. Am 9. Juni 2022 endet die Auflagefrist und beginnt das Warten – nicht zum ersten Mal.