Bauprojekt Salesianum
Die dritte Projektauflage in einer fast unendlichen Baugeschichte im Süden der Stadt Zug

Der Baarer Totalunternehmer Alfred Müller wagt einen neuen Anlauf, um im Gebiet des Salesianums zwischen der Stadt Zug und Oberwil acht Mehrfamilienhäuser zu bauen. Seit 2008 haben sich mehrere Gerichte mit dem Projekt befasst. Eines hat den Bauherren zurückgepfiffen. Mittlerweile ist aber der Bebauungsplan rechtskräftig und die Bauherrschaft hat das Projekt erneut überarbeitet.

Marco Morosoli
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Das Führungsteam hinter dem Immobilienunternehmen Alfred Müller gibt sich nicht so schnell geschlagen. Seit 2008 verfolgen die Verantwortlichen der Baarer Firma mit eisernem Durchhaltewillen ihr Projekt Salesianum. Aktuell (und noch bis am 9. Juni 2021) liegt das Baugesuch im Zuger Stadthaus an der Gubelstrasse öffentlich auf. In ihm ist zu lesen, dass die Bauarbeiten im April 2022 beginnen sollen.

Die Profile des jüngsten Projektes rund um das Salesianum in Zug.

Die Profile des jüngsten Projektes rund um das Salesianum in Zug.

Bild: Stefan Kaiser (26. Mai 2021)

Die Möglichkeit, die Pläne zu sichten, dürften viele Zuger ergreifen. Die einen fürchten sich davor, ihren Blick in den Westen zu verlieren. Andere wiederum sorgen sich, da ein weiteres noch grünes Grundstück in der Stadt Zug endlich ist. Die als Perle bezeichnete Fläche ist zwar zwischen der Hauptstrasse am Ostufer des Zugersees und der SBB-Strecke Zug–Arth–Goldau eingeklemmt, doch verliert sie dadurch nichts von ihrer Attraktivität. Auf seiner Website offenbart die Bauherrschaft, dass das jetzt vorliegende Dossier «mittels eines qualifizierten Verfahrens» eine Überarbeitung erfahren habe. Weiter lässt sich Alfred Müller in die Karten blicken: «Im Rahmen des Projektwettbewerbs wurde ein überzeugendes Projekt erarbeitet, das den heutigen Anforderungen der Marktsituation und den gehobenen Ansprüchen im geplanten Wohnsegment entspricht.» Die Bauherren loben sich gleich selber weiter und schreiben:

«Es entsteht eine architektonisch und städtebaulich hochwertige Wohnüberbauung.»

Gab es in früheren Projektskizzen noch drei markante Bauten, sind es nunmehr deren acht. In diesen sollen 61 Wohnungen verfügbar sein. Beim ersten Aufwisch vor rund zehn Jahren waren es noch 80.

Die umfassenden Bauunterlagen zeigen einen Einblick, wie die Jury letztendlich zu ihrem Favoriten gefunden hat. Immer wieder steht der Satz, den mittlerweile die Projektbeteiligten wohl schon auswendig dahersagen können: «Die zwingenden Festlegungen des Bebauungsplans müssen unbedingt eingehalten werden.» Das Fachpreisgericht zitiert auch die Absichten ihres Auftraggebers: «Die Bauherrschaft erwartet flexibel nutzbare, hindernisfreie Wohnungen auf einem hohen Standard.» Zum zur Weiterentwicklung empfohlenen Projekt äussern sich die Experten – natürlich – sehr wohlwollend: «Das Projekt zeigt eine kraftvolle, prägnante architektonische Gestaltung und eine schöne Anmutung.» Zudem attestieren die Preisrichter dem Bestprojekt, dass es in Sachen «Nachhaltigkeit, Hindernisfreiheit, Wohnungsangebot und Wohnqualität auf dem Stand» sei, «welcher die heutigen Bedürfnisse und Anforderungen klar besser zu befriedigen vermag als das Richtprojekt».

Die Jury war sich in ihrem Entscheid einig

Im Bewertungspapier steht auch noch, dass der Entscheid einstimmig gefallen sei. Trotzdem muss sich der ausgewählte Projektautor noch einmal hinter seine Papiere klemmen. Von der Jury bekam er die folgende Aufgabe auf den Weg: «Die Freiraumgestaltung ist in der Weiterbearbeitung und mit den konzeptionellen Intentionen des Umgebungsplans zum Bebauungsplan abzustimmen und in Übereinstimmung zu bringen.» Ferner rät das Gremium dem Projektverfasser, «die Detailgestaltung weiterzubearbeiten und zu stärken». Nähere Ausführungen machten die Bauexperten aber nicht.

In einer Sache dürfte sich das vorliegende Projekt von älteren unterscheiden: Es sollen erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Anfang des Jahres hat die Bauherrschaft Salesianum ein Gesuch um Seewassernutzung für Wärme und Kälte anhängig gemacht. Ein Entscheid dazu ist noch nicht gefallen, aber die Baudirektion respektive das Amt für Umweltschutz hat bereits von sich hören lassen. Die Seewasserentnahme zu Heizzwecken sei «möglich».

Die Stadtzuger Stimmbürger sagten zweimal Ja zu zwei Salesianum-Bebauungsplänen

Alles scheint, so muss der Laie nach der Durchsicht der Unterlagen zum Projekt «Salesianum» vermuten, perfekt. Doch in dieser Bausache ist schon Verschiedenes geschehen. Das Bundesgericht hat sich einmal mit dem Salesianum befasst. Das Verwaltungsgericht urteilte zweimal über das Bauprojekt im Süden der Stadt Zug. Es wurde sogar zweimal über den dazu notwendigen Bebauungsplan abgestimmt. Die Zahl der Projektänderungen dürfte ganze Ordner füllen und hüben wie drüben Anwälte beschäftigt haben. Was bisher ausblieb: das Bauen. Am 9. Juni 2022 endet die Auflagefrist und beginnt das Warten – nicht zum ersten Mal.

Die 13-jährige Geschichte des Bauvohabens Salesianum

  • 2008 Alfred Müller aus Baar will das Gebiet Salesianum, im Süden der Stadt Zug, überbauen. Geplant sind drei grosse Häuser mit 80 Wohnungen.
  • 2011 Die Pläne für die Überbauung werden abgeändert. Es bleibt bei drei Gebäuden, aber es soll noch 60 Wohnungen geben. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug winkte das Geschäft durch. Auch das Zuger Stimmvolk sagt klar Ja zum Bebauungsplan.
  • 2012 Die Gegner der Vorlage wollen sich mit dem Verdikt an der Urne nicht abfinden. Sie reichen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Die Richter kassieren den Entscheid. Der Makel: Der Bebauungsplan überschreite die zulässige Ausnutzung auf dem Areal um 40 Prozent.
  • 2015 Im Grossen Gemeinderat kommt auch der überarbeitete Bebauungsplan durch.
  • 2016 Im Februar segnet das Zuger Stimmvolk den Bebauungsplan Salesianum ab. Die Projektgegner akzeptieren auch den zweiten Volksentscheid nicht. Das Zuger Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
  • 2019 Die Projektgegner ziehen vor Bundesgericht.
  • 2020 Am 3. Juni weisen die Lausanner Richter die Beschwerde ab. Der Bebauungsplan erlangt dadurch Rechtskraft.
  • 2021 Die Bauherrschaft legt das Projekt am 14. Mai öffentlich auf und hofft, im April 2022 mit der Umsetzung zu beginnen.