Baar
Senior wird auf Trottoir von E-Scooter angefahren – mit Folgen für 13-Jährigen und seinen Vater

Beim Kreisel Neugasse/Westrasse wurde ein 80-jähriger Mann von einem E-Scooter angefahren und erheblich verletzt. Der 13-jährige E-Scooter-Fahrer muss sich bei der Jugendanwaltschaft verantworten, auch sein Vater wurde angezeigt.

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Bei einem Unfall mit einem E-Scooter wurde ein 80-jähriger Mann erheblich verletzt.

Bei einem Unfall mit einem E-Scooter wurde ein 80-jähriger Mann erheblich verletzt.

Bild: PD

In Baar wurde ein 80-jähriger Mann auf dem Trottoir mit einem E-Scooter angefahren. Beim Unfall zog sich der Senior erhebliche Verletzungen zu, weshalb er mehrere Tage lang im Spital gepflegt werden musste. Das schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Mitteilung.

Demnach ereignete sich der Vorfall am Mittwochmittag, 5. April, kurz nach 12.30 Uhr auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse/Weststrasse. Der Unfall bleibt nicht ohne Folgen für den 13-jährigen E-Scooter-Fahrer: Die Ermittlungen der Polizei ergaben nämlich, dass der Beschuldigte keine Fahrberechtigung für den E-Scooter hatte.

Der Grund? Der 13-Jährige war nicht berechtigt, den E-Scooter zu fahren – es gilt Mindestalter 14 und man braucht die Mofaprüfung. Im Übrigen war der E-Scooter nicht für den Strassenverkehr zugelassen.

Diese Regeln gelten für E-Scooter

  • Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
  • Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Mit E-Scootern muss man auf Radwegen oder Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein Fahrradstreifen, muss die Strasse benützt werden
  • Die E-Scooter müssen mit einer Vorder- und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein
  • Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen den Führerausweis Kategorie G oder M (ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich).
  • Ein Kontrollschild ist nicht nötig
  • Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen
  • Die E-Scooter sind für eine Person zugelassen, somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem Fahrgerät unterwegs sein.
  • Beim Kauf ist zwingend darauf zu achten, ob das Trendfahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist.

Gemäss Mitteilung muss sich der 13-Jährige bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Auch der Vater des Jugendlichen wurde angezeigt, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen habe, heisst es in der Mitteilung weiter. (pl)