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Zug
Zusammen mit dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei Fahrzeuge kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte unter anderem sieben Zollwiderhandlungen fest, zogen nicht bezahlte Bussgelder ein und stellten eine Waffe sicher.
Grenzwächter und Angehörige der Zuger Polizei überprüften am Donnerstagabend entlang der Sihlbruggstrasse in Baar insgesamt 53 Fahrzeuge und deren Insassen. Im Fokus der Kontrolle standen unter anderem die Zoll- und Meldeverhältnisse.
Mitarbeiter des Grenzwachtkorps stellten insgesamt sieben Verstösse gegen das Zollgesetz fest. Die beanstandeten ausländischen Fahrzeuge waren bei der Einreise in die Schweiz nicht korrekt angemeldet worden. Im Weiteren stellte die Zuger Polizei eine Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz aus. Der Führerausweis wurde nicht rechtzeitig umgeschrieben und war somit ungültig, wie die Zuger Polizei am Freitag mitteilt.
Drei Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie die Sicherheitsgurte nicht trugen. Drei Autofahrer mussten zudem vor Ort nicht bezahlte Ordnungsbussen begleichen. In einem Fahrzeug fanden die Einsatzkräfte einen Teleskopschlagstock, der unter das Waffengesetz fällt und somit nicht mitgeführt werden darf. Der Besitzer muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.
pd/nop