Baar
Mädchen nach Badeunfall im Freibad Lättich im Spital verstorben

Vergangene Woche musste ein vierjähriges Mädchen aus dem Nichtschwimmerbecken im Lättich geborgen werden.

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Das Schwimmbad Lättich.

Das Schwimmbad Lättich.

Bild: Stefan Kaiser

Am Dienstagabend des 14. Juni ist im Freibad Lättich ein Mädchen verunfallt. Die Vierjährige musste reanimiert und mit der Rega in ein ausserkantonales Spital geflogen werden. Acht Tage später, am Abend des 22. Juni, ist das Mädchen im Spital verstorben. Das teilt die Zuger Polizei mit.

Die Ermittlungen zu den Umständen des Badeunfalls sind im Gang. (lil)

Das sind die lebenswichtigen Baderegeln der SLRG

  • Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  • Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser. Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  • Nie überhitzt ins Wasser springen. Der Körper braucht Anpassungszeit.
  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen. Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  • Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser. Sie bieten keine Sicherheit.
  • Lange Strecken nie alleine schwimmen. Auch der best trainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.