ASYLUNTERKÜNFTE: Noch sechs Gemeinden unter dem Soll

Seit dem 1. Juli gilt es ernst: Die Gemeinden müssen für Asylsuchende vermehrt Plätze schaffen. Viele haben ihre Hausaufgabe nicht gemacht.

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Hier in Holzhäusern soll eine Asylunterkunft gebaut werden. (Bild Stefan Kaiser/Neue ZZ)

Hier in Holzhäusern soll eine Asylunterkunft gebaut werden. (Bild Stefan Kaiser/Neue ZZ)

Am 1. Juli ist die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes in Kraft getreten. Jetzt gilt: «Sobald der Kanton nicht mehr genügend geeignete Unterkünfte zur Verfügung stellen kann, sind die Gemeinden verpflichtet, nach Massgabe der Bevölkerungszahlen Personen aus dem Asylbereich unterzubringen», führt Manuela Weichelt, Direktorin des Innern, aus. Fünf der elf Gemeinden erfüllten das Soll, bei den restlichen gab es Mankos.

Der Kanton sei mit allen Gemeinden, die eine unterproportionale Zahl von Asylsuchenden aufweisen, im Gespräch. Die Regierungsrätin freut sich, dass in Baar die Zahl der Plätze erhöht werden konnte und neu auch Asylsuchende in Walchwil wohnen. Standorte könnten aus Datenschutzgründen und der Sicherheit, nicht bekannt gegeben werden.

Im Weitern weist Manuela Weichelt darauf hin, dass der Kanton ständig Wohnraum für Asylsuchende verliere, weil dafür viele Abbruchobjekte gemietet wurden.

Jürg J. Aregger

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Zuger Zeitung.