«Gewerkschafter tragen Rentenklau mit», Ausgabe vom 29. Januar
Ist Zustand: Durchschnittsbürger arbeiten ca. 43 bis 44 Jahre und zahlen in die 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) ein. Beide Säulen werden von Arbeitgebern mitfinanziert. Ein 3a-Säule-Konto erstellen bloss diejenigen Arbeitnehmenden, welche es sich finanziell leisten können. Die meisten Arbeitnehmenden haben ein Sparkonto für die Pension oder zum Teil auch eine Lebensversicherung.
Säule 3a und Lebensversicherung sollten nicht im Pensionsjahr gekündet und bezogen werden, um Steuern zu sparen (wird in Medien und Beratung publiziert).
Dieses ausbezahlte Geld wird ins Sparkonto für die Pension gelegt.
Nun verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 plus die Arbeitsstelle aus unterschiedlichen Gründen wie beispielsweise Umorganisation, Auslandverlegung, Auflösung der Firma, etc. Eineinhalb bis zwei Jahre können diese Arbeitslosenentschädigung (ALE) beziehen und suchen intensiv – vom RAV begleitet – eine Stelle. Die meisten werden jedoch keine Stelle finden, weil sie zu «alt» sind und aus diversen Gründen nicht mehr eingestellt werden.
Beispiel alleinstehend ohne Kinder: 1. Säule AHV von 17- bis 59-jährig gearbeitet; Job verloren; 2 Jahre ALE erhalten, nun 61-jährig, ausgesteuert.
Die wenigsten konnten ein Salär von 85320 Franken im Durchschnitt erarbeiten, um das Maximum an AHV zu bekommen, was 2370 Franken pro Monat entspricht. Wohl gemerkt: Ausgesteuerte erscheinen nicht mehr in der Rubrik «Arbeitslose». Ausgesteuerte müssen AHV-Beiträge und NB-Versicherung bis zum Pensionsalter selber einzahlen, andernfalls heisst es: Kürzung oder keine Deckung. Wer noch etwas Erspartes hat (mehr als 4000 Franken), muss vorerst sein Erspartes – was eigentlich als Ergänzung zur Rente von AHV und BVG gedacht war – aufbrauchen. Daraus folgt: Man wird Sozialbezüger. Das kann wiederum zur Verzweiflung und bis hin zu Suizidgedanken führen.
2. Säule BVG ist seit Stellenverlust auf einer Freizügigkeits-Police und wird nicht mehr mit Beiträgen summiert. Es wird im Pensionsjahr ausbezahlt und versteuert. Das heisst, es gibt keine Rente auf Lebenszeit wie jene Arbeitnehmenden, die vom Arbeitsplatz aus in Pension gehen können.
Das sollte schnellstmöglich geändert werden, sodass ausgesteuerte Personen, die ins Pensionsalter kommen, wählen können, ob der BVG-Betrag einmalig ausbezahlt werden soll oder ob sie eine entsprechende Rente auf Lebenszeit (wie vom Arbeitsplatz in Pension gehen) beziehen können. So kann weiterhin wie im Arbeitsleben ein Budget erstellt werden.
Die Lebenskosten sind für die Betroffenen nicht günstiger und eine nicht zu unterschätzende Lebensqualität und Teilnahme im sozialen Leben und Umfeld wird massiv eingeschränkt. Auch werden gesundheitliche Routineuntersuchungen nicht mehr eingehalten.
Es sollte hier einen solidarischen Übergangsfond geben, von Aussteuerung bis zur Pensionierung, der einen lebenswürdigen Beitrag bis zum Rentenbezug beinhaltet. Sehr viele können aus finanziellen Gründen nicht in Frühpension gehen. Spricht man mit den zuständigen Stellen, wird man auf die «nicht mehrheitsfähige politische Lage» zu diesem Thema verwiesen. Es kann doch nicht sein, dass wir ein Leben lang gearbeitet haben und am Ende keine Unterstützung erhalten. Flüchtlinge und Migranten werden hingegen in verschiedenster Form unterstützt. Ich denke dieses Thema ist nicht unbekannt, aber solange man nicht davon betroffen ist, hat es offensichtlich keine Priorität. Das sollte sich schnellstmöglich ändern.
Catherine Ast, Hagendorn