Zug: 5000 Bürger wollen den Campingplatz

Der Campingplatz beim Brüggli soll in drei Jahren geschlossen werden. Dagegen hat ein Komitee gestern die Petition «Pro Camping Zugersee» mit 5064 Unterschriften auf der Staatskanzlei eingereicht.

Cornelia Bisch
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Mark Ullmer übergibt Herbert Fischer von der Staatskanzlei (links) die Kiste mit den Unterschriften. (Bild: Charly Keiser (Zug, 30. Oktober 2018))

Mark Ullmer übergibt Herbert Fischer von der Staatskanzlei (links) die Kiste mit den Unterschriften. (Bild: Charly Keiser (Zug, 30. Oktober 2018))

«Wir sind überrascht, wie schnell die Unterschriften zusammengekommen sind», stellt Mark Ullmer, Mitglied des Komitees zum Erhalt des Campingplatzes beim Brüggli und ehemaliger Campingwart, erfreut fest. Er übergab die Petition «Pro Camping Zugersee» mit 5 064 Unterschriften gestern Vormittag an Herbert Fischer von der Staatskanzlei. Rund zwei Drittel davon stammen aus dem Kanton, ein Drittel aus der Stadt Zug.

Vor zwei Monaten haben sich zudem bereits die beiden Zuger Gemeinderäte David Meyer und Stefan Huber (GLP) in dieser Sache mit einer Interpellation an den Stadtrat gewandt.

In zwei Wochen 1500 Unterschriften

Mit der schriftlichen Sammlung hat das Komitee Anfang August begonnen, später kam auch noch die Online-Sammlung hinzu. «Online haben wir innert zwei Wochen 1 500 Unterschriften gesammelt», erzählt Komiteemitglied Roman Albisser. Und das, ohne viel Werbung betreiben zu müssen. Mit Ausnahme von Albisser sind sämtliche der sechs Komiteemitglieder Dauermieter oder Saisoncamper auf dem Areal Brüggli, das heisst, sie mieten einen Stellplatz für die gesamte Saison von April bis Oktober. Es sind dies Mark und Myriam Ullmer, Yvonne Wyss, Urs Odermatt und Susanne von Allmen. Für sie und viele andere Zugerinnen und Zuger ist der Platz ein Stück Heimat. «Er besteht bereits seit über 50 Jahren und ist der einzige Campingplatz am Zugersee», so Mark Ullmer.

Bis 2022 soll der Campingplatz verschwinden

Geht es nach dem Kanton und der Grundstücksbesitzerin, der Korporation Zug, verschwindet der TCS-Campingplatz beim Brüggli bis zum Jahr 2022. So steht es im Richtplan, den der Kantonsrat verabschiedet hat. Im darin enthaltenen Projekt Lorzenebene heisst es, dass das Gebiet Brüggli für die Erholung zugunsten von Sportlern, Badenden und Erholungssuchenden aufgewertet werden soll.

«Das Brüggli-Areal ist doch jetzt schon ein gut funktionierendes Naherholungsgebiet», ereifert sich Urs Odermatt. «Es ist einfach und unkompliziert, was viele Leute schätzen. Diese wollen keine weitere Schickimicki-Bar.» Zudem werde es als positiv bewertet, dass das Gebiet während der Saison belebt sei, argumentiert Yvonne Wyss. «Das gibt den Leuten Sicherheit, vor allem nachts.»

Das Volk soll entscheiden

Es seien überdies mindestens zur Hälfte Einheimische, die den Campingplatz nützten, stellen die Komiteemitglieder klar. Und auch für die Touristen biete er eine bezahlbare Übernachtungsmöglichkeit. Schliesslich würden auch an anderen Seen der Schweiz Campingplätze betrieben. «Manche ausländische Touristen besuchen ein in Zug lebendes Familienmitglied. Ohne den Campingplatz, können einige von ihnen es sich nicht mehr leisten zu kommen», erzählt Myriam Ullmer.

Ausserdem: «Die Expats nimmt man auch gerne, warum also nicht auch die Camping-Touristen?», betont Susanne von Allmen. Das Komitee möchte, dass das Volk über das Schicksal des Campingplatzes entscheiden darf. «Gerade die Politik betont doch immer wieder, wie wichtig die Mitsprache der Bürger in einer Demokratie sei», heisst es in der Presserklärung des Komitees.

Mit der Petition möchte es erreichen, dass das Thema im Kantonsrat nochmals diskutiert und die Passage «Der Campingplatz in seiner heutigen Form (fixe Stellplätze) ist bis spätestens 2022 aufzuheben» aus dem kantonalen Richtplan gestrichen wird. «Den Campingplatz in reduzierter Form weiterzuführen, das heisst ohne den Bereich für Dauermieter, wäre nicht wirtschaftlich», betont Roman Albisser. «Denn sie belegen die Hälfte der 70 Stellplätze und bilden eine sichere, fixe Auslastungsgrundlage für den Betreiber des Campingplatzes.»