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Zentralschweiz
Kanton Luzern
Diejenigen Gemeinden, die keine Asylsuchenden aufnehmen und damit die Vorgaben des Kantons nicht erfüllen, müssen für jede nicht aufgenommene Person pro Tag 15 Franken bezahlen.
Die Höhe der Ersatzabgabe für Einwohnergemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht für Asylsuchende nicht oder nur teilweise nachkommen, ist in der kantonalen Asylverordnung festgelegt: Sie betrug bisher pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate zehn Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken.
Am 10. November 2022 hat der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) den Regierungsrat aufgefordert, den Betrag zur Ersatzabgabe für Einwohnergemeinden pro Tag und nicht aufgenommene Person neu auf einheitlich 15 Franken festzusetzen. Im Auftrag des Regierungsrats führte das Gesundheits- und Sozialdepartement bei den Luzerner Gemeinden und den politischen Parteien eine Kurzvernehmlassung zu diesem Vorschlag des VLG durch. Ergebnis: Die Luzerner Gemeinden sind grossmehrheitlich und rückwirkend per 1. Januar 2023 einverstanden.
Die Einnahmen aus der Ersatzabgabe werden an die Einwohnergemeinden verteilt, welche mehr Personen aufnehmen, als gemäss Verteilschlüssel vorgesehen ist. Der Kanton erhält somit keine Beiträge aus der Ersatzabgabe. Es handelt sich ausschliesslich um einen finanziellen Ausgleich unter den Luzerner Gemeinden.
Wird der Betrag der Ersatzabgabe reduziert, erhalten die Gemeinden, die mehr Personen aufgenommen haben, als ihnen zugewiesen wurden, weniger Ersatzzahlungen.
(stg)