Zuger Wirte dürfen Heizpilze während des Corona-Winters nutzen
Während der kommenden fünf Wintermonate dürfen Zuger Gastro- und Kulturbetriebe, der Detailhandel und ähnliche Branchen im Freien Heizpilze oder Heizstrahler nutzen. Die Regierung hat die Verordnung des Energiegesetzes temporär angepasst.