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Bei mehreren Strassen in Deitingen soll Strassenlärm verringert werden. Dagegen wurde Einsprache erhoben. Man hat Angst vor Folgeschäden oder fordert wirksamere Massnahmen.
Der Regierungsrat weist zwei Einsprachen gegen ein Lärmsanierungsprojekt in Deitingen ab. Aufgrund einer Bundesverordnung müssen Strassenabschnitte, die zur Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte beitragen, zwingend saniert werden.
Deshalb wurde ein Projekt in Deitingen ausgearbeitet: Die Derendingen-, Wangen-, Luterbach- und Bahnhofstrasse sollen mit einem lärmarmen Belag ausgestattet werden. Während der öffentlichen Auflage sind zwei Einsprachen eingegangen, wie es im Regierungsratsbeschluss heisst.
Eine Einsprache von Privatpersonen betrifft mögliche Folgeschäden an deren Liegenschaft, die durch die Belagsarbeiten entstehen könnten. Bereits bei früheren Bauarbeiten in der Umgebung seien Schäden und Rissen entstanden, die durch die Einsprecher selber bezahlt und repariert werden mussten. Die Beschwerdeführer fordern deshalb eine Bestandesaufnahme vor der Sanierung, um allfällige Kostenfolgen zu regeln.
Der Regierungsrat beschliesst, die Projektleitung frühzeitig über die Wünsche der Einsprecher zu informieren. Die vorgängige Abklärung werde in die Ausschreibung des Ingenieurbüros integriert und die Beschwerde abgewiesen.
Eine weitere Einsprache vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) betrifft die Art des neuen Strassenbelags. Der VCS fordert bei allen Strassen den Einbau eines sogenannten «SDA 4-12 Belages». In der Planung ist bei der Wangen- und Deredingenstrasse ein etwas weniger lärmdämmender Belag vorgesehen. Der Regierungsrat argumentiert, dass bei längeren Strassenabschnitten der Einsatz des robusteren und langlebigeren Belags vor allem wirtschaftlich sinnvoller sei.
Zudem fordert der VCS, dass beim Kreisel und bei der Wangenstrasse der Beschleunigungslärm zusätzlich mit weiteren Massnahmen verringert werden. Eine Tempo-30-Zone sei insbesondere im Dorfzentrum sinnvoll.
Der Kanton habe hingegen bereits verschiedene Massnahmen bei den Strassenabschnitten auf Zweck und Verhältnismässigkeit geprüft. Dies habe ergeben, dass die Einführung von Tempo 30 im Rahmen der Lärmsanierung nicht sinnvoll sei. Die Einsprache des VCS wird deshalb ebenfalls abgewiesen.