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Die Bildungs- und Kulturkommission hat die Nachführung des Volksschulgesetzes diskutiert. Voraussichtlich gelangt die Vorlage im Januar 2022 zur Beratung in den Solothurner Kantonsrat.
Das geltende Volksschulgesetz des Kantons Solothurn ist über 50 Jahre alt. In der Vergangenheit wurde das Gesetz mehrmals revidiert und abgeändert, so dass es mit der Zeit schwierig lesbar geworden sei. Das schreibt die Staatskanzlei am Montag in einer Mitteilung. Zudem weise das Gesetz bezüglich Datenschutz Lücken auf und es beständen Widersprüche zu anderen Rechtsgrundlagen. Weiter sollen veraltete Begriffe und Formulierungen aktualisiert und durch zeitgemässe Ausdrücke ersetzt werden.
Aus der Mitteilung geht hervor, sollen inhaltliche Änderungen zurückhaltend vorgenommen werden, da es sich «lediglich um eine Nachführung» des geltenden Volksschulgesetzes handle. Ein Schwerpunkt liege dabei auf der gesetzlichen Verankerung von umfassenden Meldepflichten und Melderechten bei Gefährdungen und laufenden Strafverfahren. Zudem sollen verschiedene Bestimmungen über die Datenbearbeitung und die Informations- und Kommunikationstechnologie im neuen Gesetz aufgenommen werden.
Die Bildungs- und Kulturkommission des Kantonsrates hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetz befasst und die verschiedenen Anpassungen eingehend diskutiert und beraten, heisst es in der Mitteilung. Die Kommission beantragt nun einige Änderungen in der Vorlage. In der Schlussabstimmung wurde dem Gesetz grossmehrheitlich zugestimmt. Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Januar-Session darüber beraten. (sks)