Weil im Thurgau kein flächendeckendes Angebot für Schuldenberatungen besteht, hat die Regierung reagiert: Die vorgeschlagene Änderung des Sozialhilfegesetzes erhält Unterstützung von allen Seiten – abgesehen von einem Detail.
Ende 2021 hat die Stiftung Benefo ihre Budgetberatungen im Raum Frauenfeld eingestellt und damit ein Loch hinterlassen. Um dieses Loch zu stopfen und damit Budget- und Schuldenberatungen sowie Schuldensanierungen flächendeckend verfügbar zu machen, hat die Thurgauer Regierung eine Änderung des Sozialhilfegesetzes veranlasst.
Im Zentrum steht der neue Paragraf 21c: Er legt fest, dass der Kanton Leistungsvereinbarungen für Budget- und Schuldenberatungen sowie Sozialberatungen im Alter abschliessen kann. Ausserdem sollen der Kanton und die Gemeinden die entstehenden Kosten je zur Hälfte tragen und jede Gemeinde nur für die Leistungen aufkommen, die ihre Bewohnerinnen und Bewohner beanspruchen.
An der Kantonsratssitzung vom Mittwoch war die Gesetzesänderung bei allen Fraktionen unbestritten. FDP-Kantonsrat Max Vögeli begrüsste insbesondere die Kostenverteilung und sagte:
«Wir müssen uns vom Giesskannenprinzip verabschieden.»
Der einzige Änderungsantrag kam vom Bürgler SP-Kantonsrat Turi Schallenberg. «Eigentlich will niemand Sozialhilfe. Wer sie braucht, muss sich vor den Behörden praktisch füdliblutt ausziehen», sagte er und forderte die Wiederaufnahme des Paragrafen 23 zur Schweigepflicht ins Gesetz. Sein Antrag wurde mit 76 Nein zu 41 Ja bei drei Enthaltungen abgelehnt.