Angst vor Ansturm auf Akten

Die Thurgauer Regierung will das Öffentlichkeitsprinzip nicht einführen. Sie befürchtet einen massiven Mehraufwand für die Behörden. Rückendeckung erhält sie von den Thurgauer und St. Galler Gemeindeverbänden.

Michèle Vaterlaus
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Keine Akteneinsicht für jedermann: Die Thurgauer Regierung lehnt das Öffentlichkeitsprinzip ab. (Bild: ky/Peter Klaunzer)

Keine Akteneinsicht für jedermann: Die Thurgauer Regierung lehnt das Öffentlichkeitsprinzip ab. (Bild: ky/Peter Klaunzer)

FRAUENFELD. Der Thurgauer Regierungsrat will das Öffentlichkeitsprinzip nicht einführen. Das hat er in der Beantwortung einer Motion von GLP-Kantonsrat Ueli Fisch deutlich gemacht. Die Transparenz der Tätigkeit von Verwaltung und Behörden sei durch die Informationspflicht gewährleistet. Die Einführung des neuen Gesetzes bedeute nur einen administrativen und finanziellen Mehraufwand. Nicht zuletzt befürchtet die Regierung, dass mit der Einführung des Gesetzes eine Flut von Anfragen auf den Kanton und die Gemeinden zukommen würde, weil Bürger und Bürgerinnen Einblick in Dokumente wie Protokolle von Gemeinderatssitzungen, E-Mails oder Gutachten wollen (Ausgabe vom Montag).

Anfragen halten sich in Grenzen

Dieses Argument lässt Dieter Müller, stellvertretender Chef des Rechtsdienstes des Kantons Zürich und Leiter der Koordinationsstelle Information und Datenschutz, nicht gelten. «Nach meiner Beobachtung gab es mit der Einführung des Gesetzes keinen nennenswerten Mehraufwand für die Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden.»

Seit Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip. Punktuell würden die Anfragen zwar zur Mehrbelastung führen, das sei aber die Ausnahme. «Natürlich war auch in Zürich die Angst da, dass eine Flut von Anfragen die Verwaltungen überrollen würde», sagt Müller. «Doch wenn man bereits offen kommuniziert und Informationsdienste hat, die ihre Arbeit seriös und gründlich machen, dann ist das Gesetz kein Multiplikator.»

Wenig Mehraufwand

Die Anfragen beim Kanton Zürich, die ein formelles, das heisst schriftliches Verfahren auslösen, würden sich im tiefen dreistelligen Bereich bewegen, sagt Müller. «Man muss bedenken, dass hier mehr als ein Sechstel der Schweizer Bevölkerung lebt. Von daher ist der Mehraufwand praktisch gleich null.» Ein Urteil über die Entscheidung der Thurgauer Regierung will er aber nicht fällen. Er habe einfach andere Beobachtungen gemacht. «Ob im Thurgau die Befürchtungen gerechtfertigt sind, das weiss ich nicht.»

Noch kein Fazit in St. Gallen

Ähnlich wie in Zürich sieht es im Kanton St. Gallen aus. «Wir werden nicht überrannt von Anfragen», sagt der St. Galler Vizestaatssekretär Benedikt van Spyk. Der Kanton habe bereits vor der Einführung des Gesetzes offen kommuniziert. Die Informationspflicht war – wie im Thurgau – in der Kantonsverfassung verankert. Das sei der Grund, weshalb die Umsetzung kein enormer Aufwand gewesen sei.

Doch auch in St. Gallen gibt es einzelne Anfragen, die aufwendiger sind als andere. «Für uns ist es aber noch etwas früh für ein Fazit. Das Gesetz wurde erst vergangenes Jahr in Vollzug gesetzt», sagt van Spyk. Vielleicht sei noch gar nicht überall bekannt, dass es für Bürger die Möglichkeit gebe, amtliche Dokumente einzusehen.

«Verhalten kaum angepasst»

Jörg Kündig, Präsident der Vereinigung der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, hat kaum etwas gespürt, als das Gesetz eingeführt wurde. «Wir haben unser Verhalten kaum angepasst. Das aktive Informieren ist normal für die Gemeinden.» Es gebe natürlich einzelne Anfragen, die Mehraufwand bedeuten, doch er habe das Gesetz nie als etwas empfunden, dass zur Belastung geworden sei.

Beat Tinner empfiehlt ein Nein

Andere Erfahrungen haben die Gemeinden im Kanton St. Gallen gemacht, wie Beat Tinner, Präsident der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, sagt. «Ich empfehle dem Thurgau, das Gesetz nicht einzuführen», sagt er. «Damit öffnet man Journalisten und Querulanten Tür und Tor, um Verwaltungen zu beschäftigen.» Die Gemeinden seien sehr gefordert mit den Anfragen. «Das Ganze ist ein Dreigestirn: Neben dem Öffentlichkeitsgesetz spielen nämlich noch das Archivgesetz und der Datenschutz mit bei der Frage, ob ein Dokument herausgegeben werden darf oder nicht.» Das sei kompliziert, die Arbeit der Verwaltungen werde enorm erschwert. Als Beispiel nennt Tinner den Streit zwischen Abacus und VRSG. «Letztlich schafft das Gesetz Rechtsunsicherheit.» Die Querulanten würden Detailfragen nach der Spesenabrechnung von Gemeindepräsidenten verlangen, Informationen über die Kosten des Asylwesens seien häufig gefragt oder gar Gehälter von Verwaltungsratsmandaten, die Behördenmitglieder innehaben. «Das Gesetz ist eine Verrechtlichung der Demokratie.»

«Nichts zu verbergen»

Das zu hören, freut Kurt Baumann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden. Der Verband hat sich wie die Regierung gegen die Einführung des Gesetzes ausgesprochen. «Es ist nicht so, dass wir etwas zu verbergen haben», sagt Baumann. «Die Art, wie die Gemeinden heute kommunizieren, entspricht genau dem, was in dem Gesetz gewünscht wird», sagt er. «Oder hat der Motionär ein konkretes Beispiel dafür, was nicht gut läuft im Thurgau?» Baumann bekräftigt nochmals die Argumente des Regierungsrates. «Die Antwort war in meinen Augen eine sehr gute. Der Aufwand würde mit Einführung des Gesetzes enorm steigen. Ich hoffe, dass der Grosse Rat der Empfehlung des Regierungsrates folgt und die Motion für nicht erheblich erklärt.»