Leserbrief
Lösung: Geschlechtsunabhängige Gesetzgebung

«Bundesrat will vorerst kein drittes Geschlecht», Ausgabe vom 22. Dezember

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Dass ein drittes Geschlecht vom Bundesrat als noch nicht umsetzbar definiert wird, mag für manchen roten Kopf sorgen. Doch macht es wirklich Sinn, die Bevölkerung mit einer zusätzlichen Gliederung weiter zu kategorisieren? Ein drittes Geschlecht kann ja vermutlich niemals die Vielfalt des non-binären Geschlechts abdecken.

Seit Jahren diskutieren wir über Frauenquote, Lohngleichheit, differenziertes Pensionierungsalter und so weiter. Würde mit einer geschlechtsunabhängigen Gesetzgebung der Gleichberechtigung nicht ein grösserer Dienst erwiesen? Problempunkte wie zum Beispiel Mutter- oder Vaterschaftsurlaub könnten zum Beispiel in eine «Familienzeit nach der Geburt» umdefiniert werden. Die Aufteilung könnte unter den Eltern selbst vorgenommen und den Bedürfnissen der Familie angepasst werden. So gäbe es vermutlich für jedes Problem eine geschlechtsunabhängige Lösung.

Roger Bleuler, Sursee