Leserbrief
Man muss auf das Glück hoffen

Gedanken zur Sicherheit für Velofahrer auf der Strasse

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Ich war mit dem Velo unterwegs auf der Hauptstrasse. Vor mir ein Fussgängerstreifen, die Fahrbahn wird wegen der Fussgängerinsel enger, die Markierung des Radstreifens endet. Hinter mir ein lautes Dröhnen, ein Lastwagen naht, zieht nach rechts, kommt mir seitlich immer näher und donnert mit minimalem Abstand auf der Höhe der Fussgängerinsel an mir vorbei.

Ein kleiner Schwenker und ich wäre unter den Lastwagen geraten. Wieder einmal Glück gehabt!

In der Schweiz gilt die Regel, dass Velofahrer mit genügendem seitlichen Abstand überholt werden müssen. Genügt dieser, wenn der Velofahrer nicht touchiert wird? Moderne Autos sind mit Abstandswarngeräten ausgerüstet, auch an den Seitenspiegeln. Sehr oft schlagen diese Alarm, wenn ich von einem Auto überholt werde.

Der Lastwagenfahrer will von diesem Beinaheunfall nichts bemerkt haben, so die Transportfirma, bei der ich mich melde. Wie sollte er? Als er 50 Meter weiter vor dem Rotlicht warten musste, sah ich ihn am Handy, in ein Gespräch vertieft.

Die Nachfrage bei der Polizei ergibt, dass eine Anzeige eine schwierige und langwierige Sache sei. So bleibt mir nur die Hoffnung, dass das Glück weiterhin an meiner Seite ist.

Thomas Fähndrich, Cham