Höhere Steuerabzüge sollen die steigenden Krankenkassenprämien ein Stück weit ausgleichen. Dies verlangt die Gerechtigkeits-Initiative der SVP und der Gegenvorschlag dazu. Beides kommt am 27. November im Kanton Zürich zur Abstimmung.
Die Krankenkassenprämien steigen nächstes Jahr einmal mehr kräftig an. Was bislang fehlt, ist eine brauchbare Arznei dagegen. Abhilfe schaffen will nun die SVP mit ihrer sogenannten Gerechtigkeits-Initiative, die am 27. November im Kanton Zürich zur Abstimmung kommt. Ihr Rezept: Höhere Steuerabzüge. In die gleiche Richtung, wenn auch mit tieferer Dosierung, geht der vom Kantonsrat gutgeheissene Gegenvorschlag. SP, Grüne und AL finden beides falsch.
Konkret fordert die SVP-Initiative, dass Erwachsene pro Jahr je 1000 Franken mehr Steuerabzüge wegen der Krankenkassenprämien geltend machen können. Also jeweils 3600 statt wie bisher 2600 Franken. Pro Kind stiege der Steuerabzug um 200 von 1300 auf 1500 Franken.
Zudem verlangt die Gerechtigkeits-Initiative der SVP, die Steuerabzüge künftig der durchschnittlichen Prämienentwicklung anzupassen. Und nicht mehr dem breiter abgestützten Landesindex der Konsumentenpreise.
Dies schaffe mehr Gerechtigkeit, argumentiert die SVP. Schliesslich hätten sich die Prämien seit Einführung der obligatorischen Krankenversicherung im Jahr 1996 mehr als verdoppelt. Der Steuerabzug für Prämien sei jedoch weitgehend unverändert geblieben. Und: Eine Anpassung an die allgemeine Teuerung reiche nicht. Denn die Prämien stiegen stärker. Ausserdem seien die Zürcher Steuerabzüge für Krankenkassenprämien tiefer als in den umliegenden Kantonen. Und dies, obwohl die Zürcherinnen und Zürcher höhere Prämien bezahlen als die Bevölkerung der Nachbarkantone.
Dem Regierungsrat und der Mehrheit des Kantonsrats geht die Initiative der SVP zu weit. Denn damit würden dem Kanton und seinen Gemeinden jährlich rund 300 Millionen Franken Steuereinnahmen entgehen. Dies sei angesichts der anstehenden finanziellen Herausforderungen nicht vertretbar, hält die Regierung fest.
Eine gewisse Anpassung der Steuerabzüge für die Versicherungsprämien sei jedoch angezeigt. Deshalb haben Regierung und Kantonsrat einen Gegenvorschlag beschlossen, über den nun ebenfalls das Stimmvolk entscheidet. Er sieht vor, den Steuerabzug für die Prämien pro erwachsene Person um lediglich 300 Franken zu erhöhen und bei Kindern unverändert zu belassen. Zudem seien die Steuerabzüge weiterhin der allgemeinen Teuerung anzupassen. Die bei einer Annahme des Gegenvorschlags entstehenden Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden schätzt der Regierungsrat auf insgesamt rund 90 Millionen Franken pro Jahr.
Mit dieser Lösung nähere sich der Kanton Zürich punkto Steuerabzüge für Krankenkassenprämien den Nachbarkantonen an, betont der Regierungsrat. Sie entspreche auch der vom Bund bezüglich Bundessteuer geplanten Lösung. FDP, Mitte, EVP und GLP unterstützten den Gegenvorschlag im Kantonsrat.
Tatsächlich unterscheiden sich die Steuerabzüge für Prämien zwischen Zürich und den Nachbarkantonen deutlich. Nach bisherigem Recht können Alleinstehende im Kanton Zürich heute 2600 Franken abziehen, Ehepaare mit zwei Kindern 7800 Franken.
Zum Vergleich: Im Kanton St.Gallen sind es 3200 respektive 8400 Franken, im Aargau 3000 respektive 6000, im Kanton Zug 3300 respektive 8800 Franken, wie der Zürcher Regierungsrat in der Abstimmungszeitung festhält.
SP, Grüne und AL sind gegen die SVP-Initiative und den Gegenvorschlag. Beides seien in erster Linie Steuersenkungsvorlagen. Den von steigenden Prämien am stärksten Betroffenen würden sie pro Monat nur wenige Franken an Einsparungen bringen. Mit dem Geld, das bei einem Ja zur Initiative oder zum Gegenvorschlag der öffentlichen Hand entginge, liesse sich Gescheiteres anstellen. Etwa, indem es für die individuelle Prämienverbilligung eingesetzt würde.
Mehr Mittel für die individuelle Prämienverbilligung hatten die Kantonalzürcher Stimmberechtigten allerdings letztes Jahr in einer Volksabstimmung abgelehnt: Lediglich 36 Prozent des Stimmvolks hiessen die Prämienverbilligungs-Initiative damals gut.
Doch ein neuer Anlauf ist nun auf nationaler Ebene hängig: Die SP fordert mit einer eidgenössischen Volksinitiative, dass die Krankenkassenprämien nicht mehr als zehn Prozent eines Einkommens betragen dürfen. Dies hätten Bund und Kantone mit entsprechenden Prämienverbilligungen zu gewährleisten. Auch deshalb wehren sich die linken Parteien jetzt gegen die SVP-Gerechtigkeits-Initiative und den Gegenvorschlag.