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Am 24. September entscheidet das Baselbieter Stimmvolk über Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat». Doch was heisst das genau? Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte zur Baselbieter Abstimmungsvorlage.
Die formulierte Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» wurde im Juli 2012 durch die Liga der Baselbieter Steuerzahler eingereicht. Sie wollte aus Spargründen, dass die jährlichen Ausgaben für Löhne des Staatspersonals nur um die Teuerung ansteigen dürfen. Auch sollten Kantonsangestellte nur bei ausserordentlich guter Leistung in den Erfahrungsstufen aufsteigen. Dieser Teil der Initiative führte zu einem Disput mit Gutachten, ob er gesetzeskonform sei. Das vom damaligen Finanzdirektor Adrian Ballmer bestellte Gutachten kam zum Schluss, die Initiative verletze das Recht des Parlaments, über die Löhne zu beschliessen. Die Initianten konterten mit einem Gegengutachten und alt Ständerat René Rhinow stützte die Ansicht, dieser Teil der Initiative sei gesetzeswidrig. Dieser Meinung schloss sich der Landrat im Mai 2013 an. Deswegen sind in der Abstimmungsbroschüre der überwiegende Teil des Textes durchgestrichen. Die Liga der Steuerzahler hat seither eine inhaltlich weitgehend Initiative – «Für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» nachgereicht.
Der zweite Aspekt der Initiative betrifft den Kündigungsschutz der Kantonsangestellten, also beispielsweise von Lehrern, Polizistinnen oder Verwaltungsangestellten. Dieser soll im öffentlich-rechtlichen Personalgesetz an den tieferen Schutz im privatrechtlichen Obligationenrecht (OR) angepasst werden.
Die nach den ersten Kämpfen übrig bleibende Rumpf-Initiative ist mehrmals sistiert worden. Erst als die Regierung zwei Motionen zum Personalrecht von Regula Meschberger (SP) und Jürg Wiedemann (GU) bearbeitete, erinnerte man sich an die auf Eis liegende Initiative. Die Regierung schlug vor, deren Ziel der Lockerung des Kündigungsschutzes entgegenzukommen, indem man dem bisherigen Katalog der Kündigungsgründe das Wörtchen «insbesondere» voranstellt. Damit wurden die bisherigen abschliessenden aufgeführten Kündigungsgründe zu einer blossen Beispielsammlung. In der Personalkommission setzte sich dann eine Mehrheit von 5 gegen 4 Stimmen mit dem Vorschlag durch, stattdessen Kündigungen künftig gemäss OR zu handhaben. Dies hätte dem Ziel der Steuerzahler-Initiative entsprochen. Doch entschied sich der Landrat in der ersten Lesung mit 42 zu 41 Stimmen knapp und in der zweiten Lesung 44 zu 44 Stimmen nur aufgrund des Stichentscheids des Landratspräsidenten Philipp Schoch (Grüne) für den Vorschlag der Regierung. Das war im Februar. Die Liga der Baselbieter Steuerzahler – Geschäftsführer ist Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser – zog anschliessend die Initiative nicht zurück.
Die im Februar beschlossene Änderung des Personalgesetzes, träte im kommenden Januar nicht in Kraft. Stattdessen würde der tiefere Kündigungsschutz des OR angewendet – allerdings nicht teilweise: Vorgaben der Verfassung müsste man weiter einhalten. Eine Kündigung dürfte also nicht willkürlich und müsste verhältnismässig sein.
Es gehe um die Schaffung moderner Strukturen, die bisher durch den hohen Kündigungsschutz behindert werde. Dieser erweise sich als Hemmschuh bei der Anpassung des Personalbestands und bei Neueinstellungen.
Der bisherige Kündigungsschutz sei gar nicht so absolut wie die Initianten behaupten: 2016 habe sich der Kanton aus eigenem Willen von knapp 250 Angestellten getrennt. Zudem müssten Polizisten, Lehrer, Steuerbeamte oder Bauamts-Angestellte unpopuläre Entscheide durchsetzen. Die Lockerung des Kündigungsschutzes würde Staatsangestellte verwundbarer machen. Ihr Interesse sei dann nicht mehr, Staatsanliegen durchzusetzen, sondern «möglichst keine Reibung zu erzeugen».
Da das Arbeitsverhältnis auch bei einer Kündigung gemäss OR ein öffentlich-rechtliches bleibt, werde das Kündigungsverfahren bei Annahme der Initiative nicht beschleunigt: So hätten die gekündigten Personen weiterhin das Recht, vorher angehört zu werden. Auch die Verhältnismässigkeit müsse jeweils abgeklärt werden.
Der Landrat hat im März mit 43 Nein zu 42 Ja bei 0 Enthaltungen die Initiative abgelehnt.
SVP und FDP empfehlen ein Ja. CVP, SP, Grüne, EVP und GLP empfehlen ein Nein. Die BDP hat ihre Parole noch nicht beschlossen.