Beim Coop in Kölliken wurde ein gerichtliches Parkverbot bewilligt. Einkaufen ist dennoch möglich.
Das Auto kurz beim Coop abstellen, um etwas im Dorf zu erledigen, könnte in Kölliken bald um einiges teurer werden. Die Grundeigentümerin der Parzelle, die SFP Retail AG, hat ein gerichtliches Verbot beantragt. Dieses wurde vergangene Woche bewilligt. Und besagt: «Unberechtigten ist das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft [...] verboten.» Wer sich nicht daran hält, kann auf Antrag mit bis zu 2000 Franken gebüsst werden.
Einkaufen im Coop ist dennoch möglich. «Besucher der bestehenden Läden, während der Öffnungszeiten auf den Besucherparkplätzen», dürfen auch in Zukunft bis zu anderthalb Stunden parkieren. Vorausgesetzt, die blaue Parkscheibe ist gut sichtbar im Fahrzeug deponiert. Eine Erleichterung für den Grossverteiler. «Wir sind froh, dass unsere Kundinnen und Kunden weiterhin die Möglichkeit haben werden, die Parkplätze für Einkäufe zu benützen», sagt Mirjam Arnold, Mediensprecherin bei Coop.
Ebenfalls ungebüsst parkieren dürfen Mietende auf den ihnen vertraglich zugewiesenen Parkplätzen und Dienstbarkeitsberechtigte. Im kommenden Monat können Leute, die das Verbot nicht anerkennen wollen, noch Einsprache beim Gericht erheben. «Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam», heisst es in der offiziellen Publikation.