Strafbefehle
Dumm gelaufen: Vier Aargauer wollten tricksen, und mussten dafür teuer bezahlen

Ein Mann klebte die Autobahnvignette so auf die Windschutzscheibe, dass sie einfach wieder abgelöst werden konnte. Er hätte sich besser eine zweite gekauft – denn mit dem Geld, das er nun als Strafe bezahlen muss, hätte er knapp 50 Fahrzeuge mit Vignette ausrüsten können.

Dominic Kobelt
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40 Franken kostet eine Autobahnvignette. Wer versucht zu bescheissen, für den kann es sehr teuer werden.

40 Franken kostet eine Autobahnvignette. Wer versucht zu bescheissen, für den kann es sehr teuer werden.

Keystone

Die Autobahnvignette nicht richtig angeklebt: 1900 Franken Strafe

40 Franken kostet eine Autobahnvignette. Mindestens so intensiv wie über den Preis wird jeweils zu Jahresbeginn darüber diskutiert, wie die abgelaufene Vignette am einfachsten von der Windschutzscheibe entfernt werden kann. Mit einem Föhn aufwärmen, oder mit einem dafür vorgesehenen Kratzer vom Glas lösen, sind zwei der gängigsten Methoden.

Ein Informatiker aus dem Kanton Aargau hat eine andere, allerdings nicht empfehlenswerte Methode ausprobiert. Ob er sich nur das Kratzen ersparen oder die Vignette an verschiedenen Fahrzeugen hatte anbringen wollen, darüber lässt sich nur mutmassen. Sicher ist: Gelohnt hat sich dieser Trick nicht.

Der Mann war im Mai von einem Ausflug aus Deutschland zurückgekehrt. Bei seiner Einreise in die Schweiz wurde er am Zoll angehalten und kontrolliert. Den Beamten fiel dabei etwas auf: Der Aargauer hatte die Vignette «mit Crème manipuliert», wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Damit sie dennoch hält, hat er sie mit durchsichtigem Klebeband befestigt.

Durch die Trickserei wurde die Vignette ungültig und verlor ihren Wert, damit lautet das Verdikt: Fälschung amtlicher Wertzeichen. Dafür wird der Informatiker mit einer Busse von 1000 Franken bestraft, die Strafbefehlsgebühren belaufen sich auf 900 Franken.

Das Covid-Zertifikat, das nie zum Einsatz kam: 1300 Franken Strafe

Im Dezember 2021 beauftragte eine damals 18-Jährige in Zürich eine unbekannte Person, ihr ein Covid-Zertifikat zu erstellen. Das angebliche Impfdatum wurde auf den 30. November festgelegt, im gefälschten Nachweis sollte Moderna als Impfstoff aufgeführt werden. Die Aargauerin war bereit, dafür 600 Franken zu bezahlen. Keine gute Investition, wie sich herausstellen sollte.

In der Covid-App erstellte die junge Frau einen Transfercode und gab diesen der unbekannten Person weiter, 24 Stunden später erhielt sie ihr gefälschtes Covid-Zertifikat. Allerdings war dieses nur zwei bis drei Tage gültig, wie es im Strafbefehl heisst – nutzen konnte es die 18-Jährige nie.

Weil der Betrug aufgeflogen ist, sind nicht nur die 600 Franken verloren, es kommt eine bedingte Geldstrafe über 1800 Franken hinzu, eine Busse über 400 Franken und Strafbefehlsgebühren über 900 Franken.

Ein Diebstahl zu viel: 11'000 Franken Strafe

Ein Slowene, wohnhaft in Wohlen, wurde im April beim Klauen erwischt. In einer Coop-Filiale liess er Lebensmittel, Getränke Pflegeprodukte und Reinigungsmittel im Wert von knapp 500 Franken mitgehen.

Weil er bereits im Dezember wegen Diebstahls, Beschimpfung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war, fällt nun die Gesamtstrafe dementsprechend hoch aus: Eine unbedingte Geldstrafe über 9800 Franken, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren über 1200 Franken.

Betrunken verunfallt, trotzdem weitergefahren: 4700 Franken

Eine 39-jährige Aargauerin verunfallte letztes Jahr an einem Juliabend. In einer Linkskurve verlor sie die Kontrolle und fuhr in eine Stützmauer – schuld daran war sicherlich auch ihr Alkoholkonsum. Anstatt die Polizei zu informieren, lief die Frau zu ihrem Lebenspartner, der nicht weit von der Unfallstelle wohnte. Allerdings nicht, um bei ihm zu übernachten, sondern um sich sein Auto auszuleihen, zu dem sie einen Zweitschlüssel besass.

Mit diesem Auto fuhr sie nach Hause, wo sie dann von der Polizei aufgegriffen wurde. Die Frau hatte noch über 2 Promille im Blut. Sie wird mit einer bedingten Geldstrafe über 1170 Franken gebüsst, hinzu kommen eine Busse über 3000 Franken, Strafbefehlsgebühren über 1200 Franken und Polizeikosten von fast 500 Franken. Die Fahrt unter Alkoholeinfluss kommt sie also auf fast 4700 Franken zu stehen.