Ein illegal aus China importierter Laserpointer und ein 19-Jähriger, der einen solchen auf Wohnungen richtete, beschäftigte die Aargauer Justiz.
In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Besitzer von Laserpointern mit Bussen bestraft. Ein 41-jähriger Mann hatte über das Internet aus China drei Laserpointer bestellt. Das an den Aargauer adressierte Paket traf ein paar Tage später bei der Zollstelle Zürich-Mülligen ein, wie aus dem Strafbefehl gegen den Mann hervorgeht.
Gemäss Messungen des Bundesamtes für Gesundheit handelte es sich bei den Modellen um Laserpointer der Klasse 3B, die mit einem Einfuhrverbot für die Schweiz belegt sind. Der Mann, der die Geräte bestellte, informierte sich nicht über die Voraussetzungen für den Import und wusste deshalb nicht, dass diese Modelle verboten sind. Das schützt ihn jedoch nicht vor Strafe: Er muss eine Busse von 400 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 500 Franken zahlen.
Im zweiten Fall wurde ein 19-Jähriger mit 300 Franken gebüsst, der in Aarau zu Fuss unterwegs war und mit einem Laserpointer diverse Wohnungen anstrahlte. Das Gerät hatte der junge Mann am gleichen Tag in Baden gefunden und an sich genommen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Es handelte sich dabei um einen Laserpointer ohne Klassifizierung, das Gerät wurde von der Polizei sichergestellt, als sie den 19-Jährigen anhielt. Laut Strafbefehl geht von Laserpointern ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus und ihr Besitz ist verboten.
Der junge Mann, der mit dem Gerät herumspielte, hätte sich darüber informieren müssen und so die illegale Verwendung vermeiden können. Neben der Busse muss der 19-Jährige eine Strafbefehlsgebühr von 400 Franken und Polizeikosten von 42 Franken zahlen. (az)